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Geschichte des Amtsgerichts Wilhelmshaven

Die Geschichte des 1873 gegründeten Amtsgerichts Wilhelmshaven ist eng mit der Entstehung der nur wenig älteren Stadt Wilhelmshaven verbunden.

Nachdem das Großherzogtum Oldenburg durch den Jadevertrag vom 20. Juli 1853 einen Teil des Jadegebiets zur Errichtung eines „Marine-Etablissements“ an Preußen abgetreten hatte, begann unter Verwaltung der preußischen Admiralität der Aufbau eines Marinestützpunkts. Parallel zu den Hafenanlagen entwickelte sich eine neue Siedlung mit entsprechender Infrastruktur, zahlreichen Wohnhäusern und vielfältigem Gewerbe. Am 17. Juni 1869 erhielt das preußische Jadegebiet den Namen Wilhelmshaven, 1871 wurde es deutscher Reichskriegshafen.

Angesichts des raschen Wachstums der jungen Stadt wurde bald eine Neuordnung von Verwaltung und Justiz erforderlich. Dem trug die am 1. April 1873 in Kraft getretene königlich-preußische „Verordnung, die Gerichtsverfassung des Jadegebiets betreffend“ Rechnung, mit der das Amtsgericht Wilhelmshaven gegründet wurde. In den ersten Jahren nutzte die Justiz ein ursprünglich als Schulgebäude geplantes Bauwerk. Am 15. Oktober 1878 wurde schließlich das nach Entwürfen des Oldenburger Architekten Ludwig Klingenberg errichtete Gerichtsgebäude an der Ecke Marktstraße/Virchowstraße in Betrieb genommen, das bis heute Sitz des Amtsgerichts ist.

Die Zuständigkeit des neu gegründeten Amtsgerichts Wilhelmshaven erstreckte sich zunächst lediglich auf den zu Preußen gehörenden Teil des heutigen Stadtgebiets. Für die umliegenden Ortschaften blieb vorerst die Justiz des Großherzogtums Oldenburg zuständig, zunächst das Amtsgericht Jever und ab dem 1. November 1902 das durch großherzoglich-oldenburgische Verordnung vom 16. August 1902 neu eingerichtete Amtsgericht Rüstringen für die Gemeinden Bant, Heppens und Neuende.

Obwohl diese Gemeinden städtebaulich bald mit Wilhelmshaven zusammenwuchsen und zur Stadt Rüstringen vereinigt wurden, bestanden beide Amtsgerichte zunächst selbständig fort. Erst mit dem Groß-Hamburg-Gesetz vom 26. Januar 1937 kam es zur Herauslösung der Stadt Wilhelmshaven aus dem preußischen Staatsverband. Aus den Städten Rüstringen und Wilhelmshaven wurde die nunmehr zum Freistaat Oldenburg gehörende Stadt Wilhelmshaven gebildet; zugleich wurden beide Amtsgerichte zum oldenburgischen Amtsgericht Wilhelmshaven zusammengeführt.

Aufgrund der vergrößerten Zuständigkeit waren neben dem Gerichtsgebäude an der Marktstraße zunächst weitere Standorte erforderlich. Erst mit der Inbetriebnahme eines Erweiterungsbaus im Jahr 1985 konnte das Amtsgericht Wilhelmshaven vollständig an einem Standort zusammengeführt werden.

Heute ist das Amtsgericht Wilhelmshaven für das gesamte Stadtgebiet zuständig und nimmt in Insolvenzsachen zusätzlich Aufgaben für die Amtsgerichtsbezirke Jever und Varel wahr. Es verfügt über zwölf Richterplanstellen und ist damit eines der größten Amtsgerichte des Landgerichtsbezirks Oldenburg.

Amtsgericht im Jahre 1900   Bildrechte: NL
Das Amtsgericht Wilhelmshaven in der Marktstraße um 1900

(aus: Justiz an der Jade, Festschrift Wilhelmshaven 1985, herausgegeben von Werner Reinhardt und Franz Czoska)

AG

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