Erreichbarkeit der Nachlassabteilung
Auch die hiesige Nachlassabteilung ist aufgrund der kürzlich erfolgten Umstellung auf eine elektronische Aktenführung hoch belastet. Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten am Telefon können Sie zur Terminvereinbarung beim Nachlassgericht per E-Mail um einen Rückruf bitten.
Die E-Mail richten Sie bitte an: agwhv-nachlassgericht@justiz.niedersachsen.de
Geben Sie in der E-Mail bitte Ihren vollständigen Namen und Ihre telefonische Erreichbarkeit an.
Der Rückruf erfolgt zum schnellstmöglichen Zeitpunkt.
Hinweis: Die Bitte um einen Rückruf sowie der Rückruf selbst hemmen keine gesetzlichen Fristen, insbesondere nicht die sechswöchige Frist zur Ausschlagung. Diese beginnt mit der Kenntnis vom Anfall der Erbschaft. Sie sind weiterhin für die Einhaltung der Frist verantwortlich.
Weitere Hinweise zu Nachlassverfahren finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
Nachlassverfahren | Nds. Landesjustizportal (niedersachsen.de)
Aktuelle Broschüren und Formulare nebst Ausfüllhinweisen finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesjustizportals:
Amtliche Formulare, Ausfüllhilfen und Hinweisblätter | Nds. Landesjustizportal

