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Zuständigkeiten

Das Amtsgericht Wilhelmshaven nimmt als Organ der Rechtsprechung zahlreiche Aufgaben wahr. Neben der Rechtsprechung in Strafsachen und zivilrechtlichen Streitigkeiten, werden vor allem in der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit vielfältige Aufgaben wahrgenommen.

Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Wilhelmshaven umfasst das gesamte Stadtgebiet.


Zivilsachen

Das Amtsgericht entscheidet über alle privatrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Wert in Höhe von 5.000,00 EUR sowie über Wohnraumstreitigkeiten. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Zivilverfahren finden Sie im Landesjustizportal.


Strafsachen

Das Amtsgericht entscheidet in Strafsachen der leichten bis mittelschweren Kriminalität sowie in Bußgeldverfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Weiterhin werden bestimmte Entscheidungen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durch das Amtsgericht getroffen. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Strafverfahren finden Sie im Landesjustizportal.


Rechtsantragstelle

Die Aufgabe der Rechtsantragstelle besteht darin, Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Rechtsantragstelle Sie nicht rechtlich beraten darf! Weitere Informationen zu den Aufgaben finden Sie im Landesjustizportal.

Montag bis Freitag unterstützen wir Sie in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr bei der Aufnahme gerichtlicher Erklärungen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Bitte planen Sie ggf. Wartezeit ein und bringen Sie ein Ausweisdokument sowie alle Unterlagen mit, die Ihrer Einschätzung nach für Ihr Anliegen von Bedeutung sein könnten.


Familiengericht

Das Familiengericht ist zuständig für Ehescheidungen, Versorgungs- und Zugewinnausgleich, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, elterliche Sorge und Umgang. Auch Verfahren über die Wohnungszuweisung und Hausratsteilung sowie alle Gewaltschutzverfahren werden beim Familiengericht verhandelt. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum familiengerichtlichen Verfahren finden Sie im Landesjustizportal .


Betreuungsgericht

Das Betreuungsgericht entscheidet insbesondere über die Einrichtung, die Verlängerung oder die Aufhebung einer Betreuung. Außerdem entscheiden die Richterinnen und Richter über die Auswahl des Betreuers, die Anordnung von Einwilligungsvorbehalten, von Unterbringungen, unterbringungsähnlichen Maßnahmen und Genehmigungen von gefährlichen medizinischen Eingriffen. Den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern obliegt insbesondere die Überwachung des Betreuers und die Erteilung von Genehmigungen. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Betreuungsgerichts und zum Betreuungsverfahren finden Sie im Landesjustizportal.


Insolvenzgericht

In Insolvenzsachen ist das Amtsgericht Wilhelmshaven zusätzlich für die Amtsgerichtsbezirke Jever und Varel zuständig. Informationen zu den Aufgaben des Insolvenzgerichts sowie allgemein zur Insolvenz finden Sie im Landesjustizportal.


Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist zuständig für die sichere Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen. Im Erbfall werde diese dann durch das Gericht eröffnet. Die Beurkundung eines Erbscheinantrages oder einer Ausschlagungserklärung kann ebenfalls im Nachlassgericht erfolgen. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Nachlassgerichtes sowie zum Erbrecht finden Sie im Landesjustizportal.

Zur Aufnahme einer Erbausschlagungserklärung, Beantragung eines Erbscheins und/oder Rückgabe eines im Amtsgericht Wilhelmshaven verwahrten Testaments oder Erbvertrages bitten wir um telefonische Terminvereinbarung. Weiterhin stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Auskünfte, welche Unterlagen für den Termin benötigt werden, gerne zur Verfügung.


Zwangsvollstreckung / Zwangsversteigerung

Die Zwangsvollstreckungsabteilung hilft bei der Durchsetzung von festgestellten Ansprüchen mittels staatlicher Gewalt. Zu den Aufgaben gehören u. a. der Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Entscheidung von Vollstreckungsanträgen, Versteigerung von Grundstücken. Weitere Informationen zur Zwangsvollstreckung und zur Zwangsversteigerung finden Sie im Landesjustizportal.

In Niedersachsen wird das landesweite Schuldnerverzeichnis durch das Zentrale Vollstreckungsgericht Goslar geführt. Weitere Informationen zum Schuldnerverzeichnis und der Vermögensauskunft finden Sie auf der Seite des Zentralen Vollstreckungsgerichts Goslar. Alle in Niedersachsen angesetzten Zwangsversteigerungstermine können Sie im ZVG-Portal einsehen. Bitte beachten Sie, dass Termine auch kurzfristig aufgehoben werden können. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestätigen Ihnen gerne kurz vor dem angesetzten Termin telefonisch, ob die Versteigerung stattfindet.

Die Verkehrswertgutachten zu den Versteigerungsobjekten können in der Serviceeinheit für Immobiliarvollstreckung von Montag bis Freitag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr eingesehen werden. Gerne lassen wir Ihnen auf Ihre schriftliche Anfrage unter Angabe der Geschäftsnummer eine Ablichtung des Verkehrswertgutachtens zukommen. Bitte beachten Sie, dass eine Dokumentenpauschale in Höhe von 0,50 EUR/Seite in Rechnung gestellt wird. Das Verkehrswertgutachten können Sie jedoch auch im ZVG-Portal einsehen.

Achtung: In Versteigerungsterminen ist eine Sicherheitsleistung durch Bargeld nicht mehr möglich. Die Sicherheit ist rechtzeitig vor dem Termin auf das Konto des Amtsgerichts Wilhelmshaven

IBAN: DE79 2505 0000 0106 0244 25

BIC: NOLADE2HXXX

unter Angabe des Aktenzeichens und des Termins zu überweisen (Beispiel: Sicherheitsleistung 10 K 999/17, Termin am 28.02.2018, 12.00 Uhr).


Grundbuchamt

Das Grundbuchamt des Amtsgerichts Wilhelmshaven ist für die Führung der Grundbücher aller in dem Bezirk des Amtsgerichts liegenden Grundstück zuständig. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Grundbuchamtes sowie zum Aufbau und Inhalt des Grundbuchs finden Sie im Landesjustizportal. Für die Einsichtnahme der Grundbücher stehen Einsichtsplätze zur Verfügung. Hier haben Sie bei Nachweis eines berechtigten Interesses die Möglichkeit, das entsprechende Grundbuch einzusehen. Die Einsichtsstelle des Grundbuchamtes ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.

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