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Datenschutzbeauftragter

Informationen zum Datenschutz und zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten


Eingangs möchten wir darauf hinweisen, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe d keine Anwendung findet auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung. Soweit das Amtsgericht Wilhelmshaven auf diesem Gebiet tätig wird, finden sich datenschutzrechtliche Bestimmungen im 2. Teil des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) und im 3. Teil des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Vorrangig im Verhältnis zu diesen allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind jedoch fachgesetzliche Regelungen und hier insbesondere die im 8. Buch der Strafprozessordnung (StPO) niedergelegten speziellen Verfahrensvorschriften. Auf die insoweit einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen wird an dieser Stelle verwiesen.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung - der Datenschutz - leitet sich aus dem Grundgesetz ab. Die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes setzen die verfassungsrechtlichen Vorgaben um. Das Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG) ist das Datenschutz-Grundrecht für öffentliche Stellen des Landes und der Kommunen, wie etwa auch der Gerichte.

Nach § 8 a NDSG ist jede öffentliche Stelle, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, verpflichtet, einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dieser unterstützt die öffentliche Stelle bei der Sicherstellung des Datenschutzes und wirkt auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften hin.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde können sich in Angelegenheiten des Datenschutzes ohne Einhaltung des Dienstweges an den Datenschutzbeauftragten wenden. Dieser ist außerdem Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger in Belangen des Datenschutzes: Alle Personen, die sich durch eine öffentliche Stelle in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt fühlen, können sich nach § 8 a Abs. 3 Satz 4 NDSG mit ihrem Begehren unmittelbar an den oder die behördlichen Datenschutzbeauftragten der öffentlichen Stelle wenden. Diese nehmen insoweit eine datenschutzrechtliche Ombudsfunktion ein. Unabhängig von der organisatorischen Einbindung sind die behördlichen Datenschutzbeauftragten in der Ausübung ihrer Funktion weisungsfrei. Sie können sich unmittelbar an die Behördenleitung wenden und sind von den öffentlichen Stellen bei der Aufgabenerfüllung des Datenschutzes zu unterstützen.


Den Datenschutzbeauftragten beim Amtsgericht Wilhelmshaven erreichen Sie unter:

Email: AGWHV-Datenschutzbeauftragte@justiz.niedersachsen.de


Die vertrauliche Bearbeitung der Anfragen und Eingaben an den Datenschutzbeauftragten ist gewährleistet.


Wie die niedersächsische Justiz

Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet

(Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung)

Die niedersächsische Justiz verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten in gesetzlich geregelten Verfahren. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitungen genügen wir höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten. Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie darüber informieren,

  • an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,

  • auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,

  • wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und

  • welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber der Justiz haben.

    Die Informationen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Justiz mit Ausnahme der Strafsachen.

  • Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht),

  • http://www.nds-voris.de/ (Landesrecht Niedersachsen) und

  • http://eur-lex.europa.eu/ (Recht der Europäischen Union) in der jeweils geltenden Fassung abrufen.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?

Die verantwortliche Stelle:

Amtsgericht Wilhelmshaven

vertreten durch die Behördenleitung

Marktstraße 15-17

26382 Wilhelmshaven

Gegenüber der verantwortlichen Stelle können Sie sämtliche Ihrer - insbesondere unter Punkt 9 und 10 beschriebenen - Rechte geltend machen.

2. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir und aus welcher Quelle stammen diese?

Die Justiz verarbeitet alle personenbezogenen Daten, die entweder im Antragsverfahren oder im Wege des Amtsermittlungsgrundsatzes von Ihnen oder von Dritten (z.B. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren, Kreditinstituten, sonstigen Personen, Behörden etc.) mitgeteilt werden. Zudem werden personenbezogene Daten, die aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Schuldnerverzeichnissen, Grundbüchern, Handels- und Vereinsregistern) zulässigerweise gewonnen oder von anderen Behörden/Institutionen übermittelt werden, verarbeitet.

Datenkategorien personenbezogener Daten können z.B. sein:

  • Name, Firma oder sonstige Geschäftsbezeichnung

  • Anschrift

  • Geburtsdatum und -ort

  • Staatsangehörigkeit

  • Legitimationsdaten (z.B. Ausweisdaten)

  • Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer, Fax usw.)

  • Bankverbindungen

  • IT-Nutzungsdaten (z.B. Verbindungdaten, Log-Daten, Kennungen)

Darüber hinaus können - je nach Rechtsgebiet und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung - auch alle übrigen personenbezogenen Daten (sämtliche Informationen zu Ihrer persönlichen, beruflichen, familiären und finanziellen Situation) erfasst werden, sofern diese zur Bearbeitung des jeweiligen Vorgangs/Verfahrens notwendig sind.

3. Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und aufgrund welcher Rechtslage?

Sämtliche Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verarbeitet.

Rechtsgrundlage der mit der Erfüllung der Aufgaben und Befugnisse der Justiz verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnungen. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (wie zum Beispiel Gesundheitsdaten) werden von uns auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f DSGVO und der jeweiligen Rechtsgrundlagen verarbeitet, aber nur, soweit dies im Rahmen unserer rechtsprechenden und sonstigen justiziellen Tätigkeit erforderlich ist. Daneben gelten die einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnungen.

Auch zu anderen als den genannten Zwecken werden Ihre personenbezogenen Daten nur weiterverarbeitet, wenn es eine gesetzliche Grundlage für die jeweilige Datenverarbeitung gibt, beispielsweise zur Wahrnehmung der Aufgabe einer anderen Behörde.

Der Zweck der Datenverarbeitung ist an die jeweilige Rechtsprechungsaufgabe gebunden.

4. Wer bekommt Ihre Daten (Empfänger)?

Wir legen Ihre personenbezogenen Daten nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen oder wenn uns Sie Ihre eine Einwilligung erteilt haben.

Als Empfänger kommen dabei - je nach Sachgebiet und im Einzelfall - beispielsweise in Betracht:

Innerhalb der Justiz

Außerhalb der Justiz

§ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der nds. Justiz (Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Serviceeinheiten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher etc.)

§ Verfahrensbeteiligte (Parteien, Prozess-bevollmächtigte, Zeuginnen und Zeugen, Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Gutachterinnen und Gutachter etc.)

§ Andere Gerichte, Staatsanwaltschaften, Vollzugsbehörden

§ Nds. Landesamt für Bezüge und Versor-gung (Zentrale Vollstreckungsstelle)

§ IT-Personal des Zentralen IT-Betriebs der nds. Justiz

§ Andere Behörden:

Ø Bundesbehörden

Ø Ausländer-und Sicherheitsbehörden (Polizei)

§ Öffentliche Stellen und Institutionen

(Kommunen, Agenturen für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung Bund, Finanzämter etc.)

§ Kreditinstitute/Banken

§ IT. Niedersachsen, sonstige IT-Dienstleister

§ Sonstige Personen, die nach der jeweiligen Verfahrensordnung akteneinsichts- oder auskunftsberechtigt sind

5. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Werden personenbezogene Daten an ein Drittland (Länder außerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes) oder eine internationale Organisation übermittelt, haben Sie das Recht, über die dortigen Empfänger sowie die Grundlage der Übermittlung (Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses nach Artikel 45 DSGVO; Vorhandensein geeigneter Garantien nach Artikel 46 DSGVO oder in Sonderfällen nach Artikel 49 DSGVO) unterrichtet zu werden. Die verantwortliche Stelle stellt Ihnen auf Antrag eine Kopie Ihrer personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung.

6. Wie lange werden Ihre Daten aufbewahrt?

Für die Aufbewahrung der Verfahrensdaten der Justiz (sämtliche Bestandteile oder Anlagen der Papierakte) gelten - je nach Sach- und Rechtsgebiet - die Bestimmungen über die Aufbewahrungsfristen für das Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit (kurz: Aufbewahrungsbestimmungen).

Die Aufbewahrungsbestimmungen beinhalten Fristen von 6 Monaten bis hin zu 120 Jahren. In einigen Fällen bedarf es „keiner“, in anderen einer „dauernden“ Aufbewahrung.

7. Sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen?

Grundsätzlich müssen Sie nur die Daten bereitstellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir nach anderen Gesetzen verpflichtet sind.

Besteht nach der maßgeblichen Rechtsgrundlage eine Pflicht zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten, richten sich die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht nach deren Regelungen.

8. Inwieweit findet eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich „Profiling“ statt?

Zur Wahrnehmung unserer gesetzlichen Aufgaben nutzen wir (grundsätzlich) keine Verfahren einer vollautomatisierten Entscheidungsfindung.

Zu einer Form der automatisierten Verarbeitung zählt auch das sog. Profiling, das bestimmte personenbezogene Daten (z.B. bezüglich Arbeitsleistung, Gesundheit, Verhalten) auswertet, analysiert oder vorhersagt. In der Justiz findet kein Profiling statt.

9. Welche Datenschutzrechte haben Sie gegenüber der niedersächsischen Justiz?

Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber uns – der unter Ziffer 1. benannten verantwortlichen Stelle – geltend machen können:

  • Recht auf Auskunft:

    Sie haben das Recht Auskunft darüber zu verlangen, ob wir von Ihnen personenbezogene Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen (z.B. Verarbeitungszwecke, Herkunft, Empfänger, Dauer der Datenspeicherung etc.).

  • Recht auf Berichtigung:

    Bei Unrichtigkeit bzw. Unvollständigkeit der personenbezogenen Daten haben Sie das Recht, die Berichtigung bzw. Vervollständigung zu verlangen.

  • Recht auf Löschung:

    Sie können die Löschung Ihrer Daten verlangen, insbesondere dann, wenn diese zu dem Zweck, zu dem sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind oder Sie die dazu erteilte Einwilligung widerrufen haben.

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:

    In bestimmten Fällen haben Sie die Möglichkeit, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Beispielsweise wenn wir Ihre Daten nicht mehr länger, Sie diese jedoch zur Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen noch benötigen oder Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben und nicht feststeht, ob die Gründe der Justiz für die Datenverarbeitung gegenüber Ihren Interessen überwiegen.

  • Widerruf der Einwilligung:

    Haben Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegeben, können Sie die Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf wirkt dabei erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.


Die vorgenannten Rechte stehen in einem Verfahren unter dem Vorbehalt der jeweils geltenden Rechtsgrundlage, insbesondere der Verfahrensordnungen, die zur Sicherung einer sachgerechten Verfahrensdurchführung und im Interesse der Verfahrensbeteiligten besondere Regelungen und Einschränkungen vorsehen können.

10. Ihr Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 DSGVO

Sie haben grundsätzlich ein allgemeines Widerspruchsrecht gegen eine an sich rechtmäßige Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Sobald Sie Widerspruch eingelegt haben, dürfen wir Ihre Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, es liegen zwingende schutzwürdige Gründe vor. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung anhalten, beispielsweise gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder andere besondere gesetzliche Regelungen.

Der Widerspruch ist an uns – die unter Ziffer 1. benannte verantwortliche Stelle – zu richten.



11. Ihr Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Gerichte unterliegen für die im Rahmen ihrer rechtsprechenden Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen nicht der Zuständigkeit einer Aufsichtsbehörde, insoweit besteht kein Recht auf Beschwerde.

Es bleibt Ihnen aber unbenommen, den ordentlichen Rechtsweg (mittels Einreichung einer Klage) zu bestreiten.

Informationsblatt zum Datenschutz im Rahmen der Insolvenzsachen

  Informationsblatt zum Datenschutz Insolvenzsachen

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