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Barrierefreiheit im Gerichtsverfahren

Das Gerichtsverfassungsgesetz enthält in den §§ 186 und 191a GVG besondere Gleichstellungsregelungen für das Gerichtsverfahren < mehr


Hinweis für Menschen mit Beeinträchtigungen z.B. Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte, Hörbeeinträchtige

Behindertenparkplätze:

Ein Behindertenparkplatz befindet sich in der Marktstraße 15 direkt vor dem Haupteingang des Amtsgerichts Wilhelmshaven.

Hinweis für gehbehinderte Personen und Rollstuhlfahrer:

Innerhalb des Gebäudes des Amtsgerichts befindet sich ein Fahrstuhl im Eingangsbereich. In der Wachtmeisterei direkt am Eingang ist man Ihnen gerne behilflich.

Die Behindertentoilette befindet sich ebenfalls im Eingangsbereich. Den Schlüssel erhalten Sie ggf. an der Wachtmeisterei direkt am Eingang.

Verständigung in der mündlichen Verhandlung (Gehörlose Personen)

In der niedersächsischen Justiz stehen einige digitale Hör-Anlagen (FM-Anlagen) zur Verfügung. Soweit Sie für die Verständigung eine solche Höranlage benötigen, werden Sie gebeten, rechtzeitig vor dem Termin unter Angabe des Aktenzeichens mit der für Ihr Verfahren zuständigen Geschäftsstelle des Gerichts Kontakt aufzunehmen.

Gehörlose Personen, die für die Verständigung einen Gebärdendolmetscher benötigen, werden ebenfalls gebeten, rechtzeitig vor dem Termin unter Angabe des Aktenzeichens mit der für das Verfahren zuständigen Geschäftsstelle des Gerichts Kontakt aufzunehmen. Auf die Vorschrift des § 186 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) wird hingewiesen.

Zugänglichmachung von Dokumenten (Sehbehinderte Personen)

Eine blinde oder sehbehinderte Person, die Beteiligte eines gerichtlichen Verfahrens ist, kann verlangen, dass ihr Schriftsätze und andere Dokumente des gerichtlichen Verfahrens in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden; beispielsweise in Brailleschrift, als Audio-Dokument, in Großschrift oder als barrierefreies elektronisches Dokument. Diese Möglichkeit steht auch einer blinden oder sehbehinderten Person zu, die von einer anderen Person beauftragt wurde, deren Rechte wahrzunehmen oder hierfür bestellt worden ist. Kosten für die Zugänglichmachung werden nicht erhoben.

Soweit Sie eine besondere Zugänglichmachung wünschen, werden Sie gebeten, unter Angabe des Aktenzeichens mit der für Ihr Verfahren zuständigen Geschäftsstelle des Gerichts Kontakt aufzunehmen. Auf die Vorschrift des § 191a Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) wird hingewiesen. Einzelheiten werden durch die Verordnung zur barrierefreien Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen im gerichtlichen Verfahren (Zugänglichmachungsverordnung) geregelt.


Nachtbriefkasten

des Amtsgerichts Wilhelmshaven


Rund um die Uhr können Anträge fristwahrend im sogenannten Nachtbriefkasten des Amtsgerichts Wilhelmshaven eingeworfen werden. Dieser befindet sich direkt neben dem Haupteingang des Amtsgerichts, Marktstraße 15.

Eine technische Vorrichtung in diesem Briefkasten sortiert die eingeworfenen Schriftstücke danach, ob sie vor oder nach Mitternacht eingeworfen wurden. Sollten Sie also fristgebundene Anträge erst am letzten Tag der Frist einwerfen, lässt sich auf diese Weise feststellen, dass sie das Gericht noch rechtzeitig (also vor Mitternacht) erreicht haben.

Bitte beachten Sie, dass der Briefkasten nicht für den Einwurf umfangreicher Schriftstücke (z. B. Akten) geeignet ist.

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