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Hinweise zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus!

Für alle Besucher des Amtsgerichts gilt eine Maskenpflicht (FFP2 Masken)!


Alle Rechtssuchenden sowie Besucherinnen und Besucher des Amtsgerichts Wilhelmshaven sind angesichts der allgemeinen Empfehlungen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus dringend aufgefordert, mit Rücksicht auf die eigene Gesundheit und die der Mitmenschen jeweils zu prüfen, ob ein Anliegen außerhalb einer anberaumten Verhandlung bei Gericht vor Ort angebracht werden soll und das Gerichtsgebäude betreten werden muss, weil das Anliegen dringlich ist und keinen Aufschub duldet, oder ob das Anliegen auch schriftlich eingereicht werden kann. Auskünfte dazu können telefonisch eingeholt werden.

Gerichtsverhandlungen und Termine finden nach Entscheidung der jeweils zuständigen Richterinnen und Richter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger statt. Ladungen zu Gerichtsverhandlungen und Terminen haben weiterhin Gültigkeit und sind zu befolgen, wenn die Betroffenen keine anderslautende Mitteilung vom Gericht erhalten.

Bei Betreten des Gerichtsgebäudes sind alle Besucherinnen und Besucher verpflichtet, die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einzuhalten und bei Feststellung einschlägiger Krankheitssymptome das Gerichtsgebäude zu verlassen. Die hausinternen Regelungen zu Maßnahmen des Infektionsschutzes, der pandemiekonformen Ausgestaltung von Arbeitsplätzen, Sitzungssälen und Arbeitszeitmodellen sind im Hygienekonzept des Amtsgerichtes Wilhelmshaven in der jeweils aktuellen Fassung hinterlegt. Den Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizwachtmeisterdienstes ist Folge zu leisten.

Derzeit gilt auch am Amtsgericht Wilhelmshaven die sog. 3 G-Regel. Es ist also beim Betreten des Gerichtsgebäudes der Nachweis (durch Impf-/Genesenen-/aktuellen Testnachweis) zu führen, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Bitte halten Sie diesen Nachweis und einen Identitätsnachweis bereit um diesen im Eingangsbereich auf Verlangen vorzuweisen.

Zur besseren Nachverfolgung etwaiger Infektionsketten besteht für Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit sich über die Luca-App zu registrieren.

Der entsprechende QR-Codes ist am Eingang des Gerichtsgebäudes ausgehängt.

Beim Amtsgericht Wilhelmshaven bestehen nicht nur für außergewöhnliche Ausnahmefälle wie die Ausbreitung des Corona-Virus weitreichende Zuständigkeits- und Vertretungsregelungen, die auch gegenwärtig gelten und eine geordnete Rechtsprechung und Rechtspflege gewährleisten. Dies gilt insbesondere für eilige Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden.

Gegenwärtig können weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus notwendig werden. Die Gerichtsleitung behält sich deshalb vor, gegebenenfalls weitere Beschränkungen anzuordnen und in geeigneter Weise bekannt zu machen.





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