Niedersachsen klar Logo

Schiedsamt

"Schlichten ist besser als richten!"

Schiedsämter führen Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche durch, soweit diese nicht in den Zuständigkeitsbereich der Arbeitsgerichte fallen.

Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau wahrgenommen. Diese sind ehrenamtlich tätig und werden vom Rat der Gemeinde oder Stadt auf fünf Jahre gewählt.

Zuständig ist jeweils das Schiedsamt, in dessen Bezirk der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin wohnt.

Für die Stadt Wilhelmshaven nimmt der Schiedsmann Wijnand Pieter Olierook, Rathausplatz 1, 26382 Wilhelmshaven,

Telefon 04421/16-1114, dieses Amt wahr.

Auskünfte über die für Sie zuständigen Schiedspersonen erhalten Sie auch bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Auflistung wird keine Gewähr übernommen!

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Schiedsamt

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln