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Geschichte des Amtsgerichts Wilhelmshaven

Das Amtsgericht Wilhelmshaven wurde durch die am 1. April 1873 in Kraft getretene königlich preußische Verordnung vom 23. März 1873 gegründet. Der Zuständigkeitsbereich des Gerichts erstreckte sich zunächst nur auf den kleinen zu Preußen gehörenden Teil des heutigen Stadtgebiets von Wilhelmshaven. Für die umliegenden Ortschaften waren weiterhin die Justizbehörden des Grossherzogtums Oldenburg zuständig, dabei ab dem 1. November 1902 das durch grossherzoglich oldenburgische Verordnung vom 16. August 1902 für das Gebiet der Gemeinden Bant, Heppens und Neuende neu eingerichtete Amtsgericht Rüstringen.

Obwohl rein städtebaulich alsbald eine Vereinigung der zwischenzeitlich zur Stadt Rüstringen zusammengeführten Gemeinden Bant, Heppens und Neuende mit der Stadt Wilhelmshaven stattfand, existierten beide Amtsgerichte selbständig, bis es durch das Gross-Hamburg-Gesetz vom 26. Januar 1937 zur Herauslösung der Stadt Wilhelmshaven aus dem preußischen Staatsverband kam. Aus den Städten Rüstringen und Wilhelmshaven wurde die zum Freistaat Oldenburg gehörende Stadt Wilhelmshaven gebildet, beide Amtsgerichte wurden zum nunmehr oldenburgischen Amtsgericht Wilhelmshaven zusammengeführt.

Das Amtsgericht Wilhelmshaven hat derzeit 11 Richterstellen.

AG

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